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Home « Studieren, Forschen und Lehren im Ausland « Förderungsmöglichkeiten « Auslands-BAföG / Bildungskredit / Studienkredit


Auslands-BAföG / Bildungskredit / Studienkredit

Die vorliegenden Informationen wurden dem DAAD vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), e-mail: information@bmbf.bund.de, www.bmbf.de, mitgeteilt sowie der Broschüre "Ausbildungsförderung - BAföG, Bildungskredit und Stipendien", Hrsg. BMBF, entnommen.

Auslandsstipendien im Rahmen der gesetzlichen Förderungsmaßnahmen (BAföG)


Deutsche Studierende können für ein Studium im Ausland Ausbildungsförderung erhalten. Auf die Förderung eines Studiums im Ausland besteht - soweit auch die anderen Förderungsvoraussetzungen erfüllt sind - Rechtsanspruch gemäß § 5 BAföG, § 16 BAföG.

Auszubildenden, die ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben, wird Ausbildungsförderung geleistet für den Besuch einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte, wenn

  • er der Ausbildung nach dem Ausbildungsstand förderlich ist und zumindest ein Teil dieser Ausbildung auf die vorgeschriebene oder übliche Ausbildungszeit angerechnet werden kann oder
  • im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit einer deutschen und mindestens einer ausländischen Ausbildungsstätte die aufeinander aufbauenden Lehrveranstaltungen einer einheitlichen Ausbildung abwechselnd von den beteiligten deutschen und ausländischen Ausbildungsstätten angeboten werden oder
  • eine Ausbildung an einer Ausbildungsstätte in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in der Schweiz aufgenommen oder fortgesetzt wird

und ausreichende Sprachkenntnisse vorhanden sind.


Bei einer Ausbildung im Ausland nach § 5 Abs. 2 wird, soweit die Lebens- und Ausbildungsverhältnisse im Ausbildungsland dies erfordern, bei dem Bedarf ein Zu- oder Abschlag vorgenommen, dessen Höhe die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates bestimmt.


Die Leistungen nach der BAföG-Auslandszuschlagsverordnung werden prinzipiell in voller Höhe als Zuschuss geleistet, brauchen also später nicht zurückgezahlt werden. Die höheren Förderungssätze bei einer Ausbildung im Ausland können dazu führen, dass auch solche Auszubildende während eines Auslandsaufenthaltes gefördert werden, die im Inland wegen der Höhe des Einkommens ihrer Eltern keine Förderung erhalten.

Die Anträge sind mindestens sechs Monate vor Beginn des Ausbildungsabschnitts beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung (Liste s.u.) zu stellen.

Die vollständigen Informationen finden Sie in der angegebenen Broschüre des BMBF und im world wide web unter folgender Adresse: www.bafoeg.bmbf.de und die jeweils aktuellsten Informationen unter www.das-neue-bafoeg.de.

Neben dem BAföG kann seit dem 01.04.2001 ein Bildungskredit für Auslandsaufenthalte beim Bundesverwaltungsamt in beantragt werden. Nähere Informationen erhalten Sie im WWW unter folgenden Adressen:









Höhe der BAföG-Auslandszuschläge für ausgewählte Länder: (Die vollständige Liste finden Sie in der ausführlichen Broschüre des BMBF und auf der Website des BMBF).

Ägypten EUR 60,-
Norwegen EUR 140,-
Argentinien EUR 60,- Peru EUR 115,-
Australien EUR 85,- Polen EUR 60,-
Brasilien EUR 80,- Russische Föderation EUR 100,-
Bulgarien EUR 60,- Schweiz EUR 140,-
China EUR 95,- Südafrika EUR 60,-
Gabun EUR 200,- Taiwan EUR 90,-
Indien EUR 90,- Tschad EUR 255,-
Israel EUR 60,- Türkei EUR 90,-
Japan EUR 315,- Ukraine EUR 90,-
Kamerun EUR 145,- USA EUR 120,-
Kanada EUR 85,- Usbekistan EUR 90,-
Libanon EUR 90,- Vietnam EUR 90,-
Neuseeland EUR 85,- Weißrussland EUR 90,-


Zuständig für die Förderung im Ausland sind bestimmte Ämter, denen jeweils ein bestimmter Länderbereich zugeordnet ist. Die Adressen der zuständigen Ämter finden Sie auf den Seiten des BMBF unter der Rubrik "Antragstellung - Studium im Ausland".



Stand: 2008-08-25
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© 2008 Deutscher Akademischer Austausch Dienst e.V. (DAAD), Kennedyallee 50, D-53175 Bonn
Quelle: http://www.daad.de/ausland/foerderungsmoeglichkeiten/auslands-bafoeg/00662.de.html
Stand: 2008-12-04