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Die vorliegenden Informationen wurden dem DAAD vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), e-mail: information@bmbf.bund.de, www.bmbf.de, mitgeteilt sowie der Broschüre "Ausbildungsförderung - BAföG, Bildungskredit und Stipendien", Hrsg. BMBF, entnommen.
Auslandsstipendien im Rahmen der gesetzlichen Förderungsmaßnahmen (BAföG)
Deutsche Studierende können für ein Studium im Ausland Ausbildungsförderung erhalten. Auf die Förderung eines Studiums im Ausland besteht - soweit auch die anderen Förderungsvoraussetzungen erfüllt sind - Rechtsanspruch gemäß § 5 BAföG, § 16 BAföG.
Auszubildenden, die ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben, wird Ausbildungsförderung geleistet für den Besuch einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte, wenn
und ausreichende Sprachkenntnisse vorhanden sind.
Bei einer Ausbildung im Ausland nach § 5 Abs. 2 wird, soweit die Lebens- und Ausbildungsverhältnisse im Ausbildungsland dies erfordern, bei dem Bedarf ein Zu- oder Abschlag vorgenommen, dessen Höhe die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates bestimmt.
Die Leistungen nach der BAföG-Auslandszuschlagsverordnung werden prinzipiell in voller Höhe als Zuschuss geleistet, brauchen also später nicht zurückgezahlt werden. Die höheren Förderungssätze bei einer Ausbildung im Ausland können dazu führen, dass auch solche Auszubildende während eines Auslandsaufenthaltes gefördert werden, die im Inland wegen der Höhe des Einkommens ihrer Eltern keine Förderung erhalten.
Die Anträge sind mindestens sechs Monate vor Beginn des Ausbildungsabschnitts beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung (Liste s.u.) zu stellen.
Die vollständigen Informationen finden Sie in der angegebenen Broschüre des BMBF und im world wide web unter folgender Adresse: www.bafoeg.bmbf.de und die jeweils aktuellsten Informationen unter www.das-neue-bafoeg.de.
Neben dem BAföG kann seit dem 01.04.2001 ein Bildungskredit für Auslandsaufenthalte beim Bundesverwaltungsamt in beantragt werden. Nähere Informationen erhalten Sie im WWW unter folgenden Adressen:
Höhe der BAföG-Auslandszuschläge für ausgewählte Länder: (Die vollständige Liste finden Sie in der ausführlichen Broschüre des BMBF und auf der Website des BMBF).
| Ägypten | EUR 60,- |
Norwegen | EUR 140,- |
| Argentinien | EUR 60,- | Peru | EUR 115,- |
| Australien | EUR 85,- | Polen | EUR 60,- |
| Brasilien | EUR 80,- | Russische Föderation | EUR 100,- |
| Bulgarien | EUR 60,- | Schweiz | EUR 140,- |
| China | EUR 95,- | Südafrika | EUR 60,- |
| Gabun | EUR 200,- | Taiwan | EUR 90,- |
| Indien | EUR 90,- | Tschad | EUR 255,- |
| Israel | EUR 60,- | Türkei | EUR 90,- |
| Japan | EUR 315,- | Ukraine | EUR 90,- |
| Kamerun | EUR 145,- | USA | EUR 120,- |
| Kanada | EUR 85,- | Usbekistan | EUR 90,- |
| Libanon | EUR 90,- | Vietnam | EUR 90,- |
| Neuseeland | EUR 85,- | Weißrussland | EUR 90,- |
Zuständig für die Förderung im Ausland sind bestimmte Ämter, denen jeweils ein bestimmter Länderbereich zugeordnet ist. Die Adressen der zuständigen Ämter finden Sie auf den Seiten des BMBF unter der Rubrik "Antragstellung - Studium im Ausland".