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Home « Studieren, Forschen und Lehren im Ausland « Praktika « Förderung von Auslandspraktika


Förderung von Auslandspraktika

Fahrtkostenzuschüsse
Nach den Richtlinien des DAAD über die Vergabe von Fahrtkostenzuschüssen können für Praktika in Übersee im Rahmen der verfügbaren Mittel auf Antrag Fahrtkostenzuschüsse vergeben werden. Dies gilt für Studierende aller Fachrichtungen, ausgenommen Studierende in der ein- und zweistufigen Juristenausbildung und Lehramtsanwärter, die eine Unterhaltsbeihilfe oder Anwärterbezüge im Vorbereitungsdienst erhalten. Richtlinien und Antragsformulare sind an jedem Hochschulort im Akademischen Auslandsamt, beim IAESTE- oder AIESEC-Lokalkomitee oder den Praktikantenämtern erhältlich. Studierende der Wirtschaftswissenschaften bewerben sich über die AIESEC, Studierende der Humanmedizin direkt bei der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V. (bvmd), Studierende der Zahnmedizin über den Zahnmedizinischen Austauschdienst (ZAD) und Studenten in Fachhochschulstudiengängen beim Akademischen Auslandsamt der Fachhochschulen um einen Fahrtkostenzuschuss. Bitte fordern Sie die Bewerbungsunterlagen frühzeitig an, da für das Programm Ausschlussfristen bestehen.

BAföG-Förderung für Auslandspraktika
Studierende, die eine Inland-BAföG- Förderung erhalten, können unter bestimmten Voraussetzungen eine BAföG-Auslandsförderung für ihren praxisbezogenen Auslandsaufenthalt erhalten. Zuständig hierfür sind besondere, von den Bundesländern bestimmte kommunale Ämter. Nähere Informationen erteilen das Studentenwerk bzw. das zuständige BAföG-Amt.

Bildungskredit
Für die Teilnahme an einem in- oder ausländischen Praktikum - auch außerhalb Europas - können Studierende in fortgeschrittenen Studienphasen einen zeitlich befristeten, zinsgünstigen Kredit, den sogenannten Bildungskredit beantragen. Der Bildungskredit ersetzt nicht die BAFöG-Förderung und kann sogar neben dem BAFöG in Anspruch genommen werden. Ein Rechtsanspruch auf den Bildungskredit besteht allerdings nicht, da es sich, anders als beim BAFöG, um ein Programm mit einem vorgegebenen Budget handelt. Ist die Jahressumme überschritten, entscheidet das Datum des Antrageingangs beim Bundesverwaltungsamt in 50728 Köln.


Weitere Förderungsmöglichkeiten finden Sie in der Stipendiendatenbank des DAAD.




Stand: 2008-07-11
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© 2008 Deutscher Akademischer Austausch Dienst e.V. (DAAD), Kennedyallee 50, D-53175 Bonn
Quelle: http://www.daad.de/ausland/praktika/foerderung/00735.de.html
Stand: 2008-12-04