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Sollten Sie auf dieser Seite und in den FAQ's keine Antworten auf Ihre Fragen finden, dann fragen Sie unsere virtuelle Beraterin Luzie oder nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.
Die Akademischen Auslandsämter der deutschen Hochschulen beraten Sie in Fragen rund ums Thema "Auslandsstudium". Eine Liste der Akademischen Auslandsämter finden Sie im Bereich "Hochschulen" des Hochschulkompass der HRK.
Wenn Sie schon wissen, was Sie wo studieren möchten, dann fragen Sie unsere Suchmaschine "Studiengänge im Ausland". Sie antwortet - als Zwischenergebnis - mit einer Liste der Hochschulen in Ihrem Zielland, an denen Sie Ihr Fach studieren können, und mit allerlei interessanten Links und zusätzlichen Informationen rund um das Bildungswesen in Ihrem Zielland.
Eine Beschreibung des jeweiligen Hochschulwesens mit den Eigenheiten des Studiensystem bietet die Rubrik Länderinformationen und Studienbedingungen.
Die länderweise jeweils gültigen Zulassungsbedingungen finden Sie in der Rubrik Länderinformationen und Studienbedingungen.
Welche Anforderungen werden an meine Sprachkenntnisse gestellt, werden (offizielle) Sprachtests verlangt? Die Antwort auf diese Fragen erhalten Sie im Bereich Länderinformationen und Studienbedingungen.
Eine Übersicht der Lebenshaltungskosten sowie praktische Hinweise zur Wohnungsssuche bzw. der verschiedenen Wohnmöglichkeiten (Studentenwohnheim, WG etc.) und eine Aufstellung der Mietkosten finden Sie im Bereich Länderinformationen und Studienbedingungen.
Haben Sie weitere Fragen, die auf dieser Seite nicht bereits beantwortet wurden? Dann fragen Sie unsere virtuelle Beraterin Luzie oder nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.
Benötige ich ein Visum und welches oder genügt der gültige Personalausweis oder Reisepass? Darf ich neben dem Studium arbeiten?
Diese Fragen werden Ihnen in der Rubrik Länderinformationen und Studienbedingungen beantwortet. Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auch bei den Botschaften oder Generalkonsulaten des Gastlandes in Deutschland.
Eine Auflistung weitere Informationsstellen in Deutschland und im Gastland, Literaturhinweise (ausführliche Studienführer) und weiterführende interessante Links zur Informationsbeschaffung finden Sie im Bereich Länderinformationen und Studienbedingungen.
Haben Sie sich dafür entschieden, einen Teil Ihres Studiums (oder sogar ein Vollstudium) im Ausland durchzuführen, sollten Sie möglichst frühzeitig - mindestens ein Jahr im voraus - damit beginnen, Informationen zu sammeln.
Frühere Stipendiatinnen und Stipendiaten des DAAD haben am Ende ihrer Stipendienzeit immer wieder mitgeteilt, dass nur eine rechtzeitige Planung einen erfolgreichen Auslandsaufenthalt ermöglicht, und dass sie allen raten mit dieser Planung besser schon 18 Monate vorher zu beginnen.
Detaillierte Informationen finden Sie in unseren "Tipps vorab".
Die Datenbank "Studiengänge im Ausland" des Deutschen Akademischen Austausch Dienstes (Suchmaschine) zeigt Ihnen Ihre Wunschhochschule im Ausland.
Geben Sie Ihre Studienrichtung und das Zielland an, und Sie erhalten im Ergebnis die Hochschulen, an denen "Ihr Fach" angeboten wird. Finden Sie "Ihr Fach" nicht in der Auflistung, wählen Sie ein verwandtes oder ähnliches Fach aus, da die Fächerbezeichnungen zum deutschen nicht immer deckungsgleich sind und einige Fächer in anderen Ländern nicht angeboten werden und umgekehrt.
Einige Hochschulen bieten Studiengänge an mit denen gleichzeitig ein deutscher und ausländischer Abschluss erworben werden kann.
Eine Auflistung dieser Hochschulen finden Sie für die Bereiche Europäische / Integrierte Studiengänge in Wirtschafts-, Ingenieurwissenschaften, Verschiedene Fachrichtungen.
Informationen zu deutschsprachigen Studiengängen finden Sie im Bereich "Ausgewählte Fächerinformationen / Medizin / Studienanfänger".
Im Studiengang Rechtswissenschaften kann ein zusätzlicher akademischer Grad - Master of Laws (LL.M.) erworben werden. Unter welchen Vorausetzungen und wo Sie diesen Grad erhalten, zeigt Ihnen die Rubrik "Ausgewählte Fächerinformationen / Jura."
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Im Bereich Wirtschaftswissenschaften kann ein zusätzlicher akademischer Grad - Master of Business Administration (MBA) erworden werden. Unter welchen Vorausetzungen und wo Sie diesen Grad erhalten, zeigt Ihnen die Rubrik "Ausgewählte Fächerinformationen / MBA".
Hier antwortet Luzie
In diesem Fall weichen Sie bitte auf ein verwandtes Fach aus oder suchen einen Oberbegriff. Nicht alle Studienfächer, die in Deutschland angeboten werden, gibt es im Ausland in der gleichen Form.
Mit diesem Anliegen müssen Sie sich ausschließlich direkt an die jeweilige(n) ausländische(n) Hochschule(n) wenden. Direkte Links zu den einzelnen Hochschulen und die (e-mail-) Adresse finden Sie in unserer Suchmaschine bzw. in diesen Hochschullisten:
Der Hochschulkompass ist das Informationsangebot der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) über alle deutschen Hochschulen und deren Studienangebote, er bietet u.a. Informationen zu allen internationalen Kooperationsvereinbarungen deutscher Hochschulen.
Eine große Anzahl von Vermittlungs- und Informationsstellen bietet Ihnen Informationen zur Vermittlung und Förderung von Auslandspraktika.
Eine Übersicht (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) über die Sprachkursangebote für bestimmte Länder, Sprachen oder Regionen bieten wir Ihnen in der Rubrik "Sprachenlernen".
Diese Teilbereiche der medizinischen Hochschulausbildung können unter bestimmten Voraussetzungen im Ausland absolviert werden.
Der praktische Teil der juristischen Hochschulausbildung kann unter bestimmten Voraussetzungen im Ausland absolviert werden.
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Bei dieser Frage gibt es keine einheitlichen Regelungen, so dass es in einigen Fällen zu Problemen kommen kann. Unerlässlich ist daher die rechtzeitige Klärung mit den zuständigen Stellen vor der geplanten Ausreise.
Detailierte Informationen finden Sie in den "Tipps vorab".
Die Anrechnung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen in Studiengängen, die mit einer Hochschulprüfung abschließen (Diplom, Magister, Bachelor, Master), nehmen die deutschen Hochschulen vor, an denen das Studium fortgesetzt werden soll. Die Hochschulen sind ebenfalls zuständig für die Anrechnung von Prüfungsleistungen im Hinblick auf eine Promotion.
Für die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studien und Prüfungsleistungen in Studiengängen, die mit einer Staatsprüfung abschließen, sind in den einzelnen Bundesländern in der Regel die entsprechenden Landesministerien zuständig.
Eine Liste der zuständigen Stellen nach Bundesland und Fachbereich finden Sie in unseren "Tipps vorab" unter der Rubrik "Anrechnung und Anerkennung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen".
Weitere wichtige Ansprechpartner dazu finden Sie auf den WWW-Seiten der EU-Kommission sowie den Hinweis auf die Zuständigkeit in Anerkennungsfragen auf die Ständige Konferenz der Kultusminister - Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen.
Auf Grund der der föderalistischen Struktur der Bundesrepublik Deutschland und der Autonomie der Hochschulen gibt es bei dieser Frage keine einheitlichen Regelungen, sodass es in einigen Fällen zu Problemen kommen kann.
Unproblematisch ist die Frage bei integrierten/europäischen Studiengängen, hilfreich können auch Hochschulkooperationen sein. Eine Übersicht bestehender internationaler Kooperationen finden Sie im Hochschulkompass der HRK.
Um diese Problematik zu beseitigen dient die Umsetzung der Lissabon Konvention und zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Hochschulraums wurde der Bolognaprozess (u.a. Einführung der einheitlichen Bachelor-, Masterstudiengänge) in Gang gesetzt. Informationen zu den Hintergründen, den Inhalten und dem Stand der Umsetzung finden Sie auf den Seiten des BMBF.
Weitere Informationen finden Sie in unseren "Tipps vorab" unter "Anrechnung und Anerkennung" von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen".
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