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Visum erhalten leicht gemacht:
- Früh genug beantragen, da die Bearbeitung mehrere Monate dauern kann und Sie ohne gültiges Visum nicht einreisen dürfen
- Richtes Visum beantragen, denn ein Touristen- oder Sprachvisum kann nachträglich nicht in ein "Studentenvisum" umgewandelt werden. Das falsche Visum zwingt Sie zur Ausreise.
- Termin der Einreise so legen, dass genügend Zeit für die Immatrikkulation und wichtige Behördengänge bleibt.
- Die Immatrikulation ist Voraussetzung für die "Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken."
- Achten Sie auch darauf, dass Ihr Reisepass noch gültig ist. Sind Ihre Ausweispapiere abgelaufen, müssen Sie zwischendurch in Ihr Heimatland zurückkehren und sie dort verlängern lassen.
Scout Mai ist richtig froh, dass sie noch vor ihrer Einreise nach Deutschland übers Internet das Servicepaket für ausländische Studierende beim Studentenwerk ihrer deutschen Hochschule gebucht hat. Das Paket enthält neben der Krankenversicherung auch ein Zimmer im Studentenwohnheim und die Betreuung durch einen Wohnheimtutoren. "Gut, dass ich meinen Wohnheimtutor hatte. Er hat mir anfangs bei allen notwendigen Behördengängen geholfen", berichtet Mai.
Besuch beim Einwohnermeldeamt und der Ausländerbehörde
So musste Mai sich gleich nach ihrer Einreise erst beim Einwohnermeldeamt (Anmeldung des Wohnsitzes) und danach bei der Ausländerbehörde melden. Da Mai als Vietnamesin Staatsbürgerin eines sogenannten Drittstaates ist, benötigte sie bereits für die Einreise nach Deutschland ein Visum. Das hat ihr die Deutsche Botschaft in Hanoi ausgestellt. Die Ausländerbehörde an Mais neuem Wohnort in Deutschland hat ihr Visum nun in eine "Aufenthaltserlaubnis für Studienzwecke" umgewandelt. Die Aufenthaltserlaubnis ist zunächst einmal auf zwei Jahre beschränkt. Da Mais internationales Studienprogramm drei Jahre dauert, wird sie vor Ablauf der zwei Jahre ihre Aufenthaltserlaubnis nochmals verlängern lassen müssen. Dafür muss sie dann nachweisen, dass sie ordnungsgemäß studiert - also alle notwendigen Scheine und Prüfungen absolviert hat.
Keine Visumpflicht für EU- und EWR-Bürger
Mais Scout-Freund Tomás hatte es da einfacher. Als Tscheche ist er EU-Bürger und brauchte deshalb kein Visum für die Einreise. Und auch bei der Ausländerbehörde brauchte er sich nicht zu melden. Lediglich beim Einwohnermeldeamt musste sich Tomás registrieren lassen. Dafür musste er unter anderem auch einen Mietvertrag mit Unterschrift des Vermieters vorlegen. "Da ich den vergessen hatte, musste ich dann noch ein zweites Mal zum Einwohnermeldeamt". Sein Tipp an Deutschlandneulinge lautet deshalb: "Gleich bei der Einreise beim Akademischen Auslandsamt oder bei der Studienberatung nachfragen, welche Papiere man bei den Behörden vorlegen muss. Und ganz besonders wichtig: Anmeldefristen beachten."
Ob Sie ein Visum und eine Aufenthaltserlaubnis für die Einreise nach Deutschland benötigen, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit und dem Zweck Ihres Aufenthaltes ab. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Adressen der Botschaften und Konsulate finden Sie unter www.auswaertiges-amt.de), ob für Sie Visumpflicht besteht. Dort erfahren Sie auch, welche Papiere Sie für den Visumsantrag und eine eventuelle Aufenthaltserlaubnis benötigen. Im folgenden bieten wir Ihnen ein paar Fakten zur ersten Orientierung.
Für diese Staaten besteht keine Visumpflicht
Staatsangehörige aus der EU und den EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen):
Staatsangehörige aus Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland, der Schweiz und den USA:
Staatsangehörige von Andorra, Honduras, Monaco, San Marino:
Internationale Studierende, die aus einem Drittstaat kommen, benötigen - bis auf einige Ausnahmen - für die Einreise nach Deutschland ein Visum. Dieses erhalten sie bei der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung. Dabei wird grundsätzlich zwischen zwei Visumtypen unterschieden.
Das Schengen-Visum wird für einen kurzzeitigen Aufenthalt (zum Beispiel touristischer Aufenthalt, Teilnahme am Sommersprachkurs) von bis zu drei Monaten pro Halbjahr ausgestellt. Vorsicht: Wer ein Schengen-Visum hat, muss nach spätestens drei Monaten wieder ausreisen. Das Schengen-Visum ist also nicht geeignet, wenn man ein Studium, eine Promotion oder einen Forschungsaufenthalt in Deutschland absolvieren will.
Ein nationales Visum wird für einen mehr als dreimonatigen Aufenthalt (zum Beispiel zur Teilnahme am Studienkolleg oder zum Studium) ausgestellt.
Wenn Sie studieren oder promovieren wollen, sollten Sie also auf jeden Fall von vornherein ein nationales Visum für den Aufenthalt zu Studienzwecken beantragen. Dafür müssen Sie in der Regel die folgenden Unterlagen bei der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung vorlegen:
Studienbewerber, die noch keine Zulassung zu einer deutschen Hochschule oder zum Studienkolleg haben, können ein Studienbewerbervisum beantragen. Es ist drei Monate gültig und kann nach der Zulassung in eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken umgewandelt werden.
Eine weitere Variante ist ein Sprachkursvisum. Doch Vorsicht: Dieses ist nur gültig für die Dauer des Sprachkurses. Es kann nicht in ein Visum zu Studienzwecken umgewandelt werden. Soll ein Sprachkurs in Zusammenhang mit einem Studium absolviert werden, muss dies bei der Visumbeantragung angegeben werden. Für diesen Aufenthaltszweck muss ein Studienvisum oder ein Studienbewerbervisum beantragt werden.
Für diese Staaten besteht Visumpflicht für Aufenthalte über drei Monate
Staatsangehörige von Argentinien, Bolivien, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Kroatien, Malaysia, Mexiko, Nicaragua, Panama, Paraguay, Rumänien, Singapur, Uruguay, Vatikanstadt und Venezuela:
Nach der Einreise in Deutschland benötigen die meisten ausländischen Studierenden eine Aufenthaltserlaubnis.
Die meisten ausländischen Studierenden - bis auf Staatsangehörige der EU und dem EWR - müssen nach der Einreise in Deutschland (und vorheriger Anmeldung beim Einwohnermeldeamt) eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken bei der Ausländerbehörde an ihrem Studienort beantragen.
Folgende Dokumente bringen Sie bitte zum Ausländeramt mit:
Die Aufenthaltserlaubnis wird zunächst für zwei Jahre erteilt und kann nach Ablauf verlängert werden. Die Verlängerung ist von einem ordnungsgemäßen Verlauf des Studiums abhängig und muss unbedingt vor Ablauf der Gültigkeitsdauer beantragt werden.

Manoni Kitsmarishvili, Georgierin, studiert Germanistische Linguistik
Fragen, Fragen und nochmals Fragen
"Die ersten Wochen meines Berlin-Aufenthaltes habe ich mehr Zeit bei der Ausländerbehörde als im Studienkolleg verbracht. Ich war überrascht, wie viele Papiere ich dort vorlegen musste. Ich hatte mich zwar vorab schon in Georgien informiert. Aber die Informationen waren nicht ausreichend, vor allem was die formalen Kriterien betraf. Heute weiß ich: fast alle Dokumente müssen beglaubigt und mit einem Stempel versehen sein. Dabei gibt es genaue Vorschriften, von welcher Behörde die Papiere jeweils ausgestellt und beglaubigt werden dürfen. Ich musste mir also einige Papiere aus Tiflis nachschicken lassen. Dazu gehörte auch ein Nachweis, dass meine Eltern meinen vollen Lebensunterhalt in Deutschland finanzieren. Das alles hat viel Zeit gekostet und die Ausländerbehörde wurde langsam ungeduldig. Erschwerend kam hinzu, dass ich anfangs einige Verständnisprobleme hatte. Also musste ich mich überwinden, immer wieder nachzufragen. Das war ein gutes Training für mich. Denn meine Erfahrungen mit Deutschland sind: Egal, ob Ausländerbehörde, Einwohnermeldeamt oder das Immatrikulationsbüro an der Uni: Man muss hartnäckig sein, sich nicht abwimmeln lassen und hundert Mal nachhaken. Inzwischen weiß ich aber: Ich hätte mir viel Zeit und Aufregung ersparen können, wenn ich mich vorab beim Akademischen Auslandsamt, dem World University Service oder dem AStA erkundigt hätte."