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Krankenversicherung
Ohne Krankenversicherungsschutz können Sie sich in Deutschland nicht immatrikulieren. Vergessen Sie also nicht, sofort nach Ihrer Ankunft eine Krankenversicherung abzuschließen.
Grundsätzlich gilt: Bis zum 30. Lebensjahr (oder bis zum 14. Fachsemester) besteht Versicherungspflicht. Das heißt, auch im weiteren Verlauf des Studiums müssen Sie regelmäßig Ihre Krankenkassenbeiträge bezahlen. Sonst können Sie exmatrikuliert werden. Auch für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist der Nachweis einer Krankenversicherung unabdingbar.

Ärztlicher Notdienst: Die 112 wählenAu Backe! Ausgerechnet Samstagabend kurz vor der Semesterabschlussparty bekam Mai schlimme Zahnschmerzen. "Ich wusste nicht, wer mir um diese Uhrzeit weiterhelfen könnte. Es war ja schon fast 20:00 Uhr", erinnert sich Mai. Zum Glück kannte sich ihre Freundin Nina aus.
Ärztlicher Notdienst rund um die Uhr in Bereitschaft Nina schaute sofort in der Zeitung nach, welcher Zahnarzt an dem Wochenende ärztlichen Notdienst hat. Schließlich fuhr Nina mit Mai in die Notfallambulanz der Uniklinik, da diese am schnellsten zu erreichen war. Dort musste Mai nur ein Formular mit ihren persönlichen Daten ausfüllen und ihre Versichertenkarte vorlegen. "Ich habe dann gegen die Schmerzen eine Spritze bekommen. Der Arzt hat mir dringend empfohlen, sofort am Montag einen Termin beim Zahnarzt zu vereinbaren", berichtet Mai.
Mai weiß seit dieser Erfahrung: In Deutschland gibt es ein gut koordiniertes Notarztsystem, das rund um die Uhr arbeitet - an Wochenenden ebenso wie an Feiertagen. Daran beteiligt sind die niedergelassenen Ärzte, die abwechselnd Bereitschaftsdienst haben und die Krankenhäuser mit ihren Notfallstationen. Wer wissen will, welcher Arzt Bereitschaftsdienst hat, erfährt dies in der Tageszeitung unter der Rubrik "Ärztlicher Notdienst". Oftmals gibt es in den Städten und Gemeinden auch eigene Notdienstzentralen, wo man telefonisch nachfragen kann.
Notruf 112 für den Ernstfall merken Unter der Notrufnummer 112 kann man einen Rettungsdienst zu sich nach Hause oder zu einer Unfallstelle bestellen. Notarzt und Rettungssanitäter leisten dann vor Ort erste medizinische Hilfe. Diesen Service sollte man jedoch nur im äußersten Notfall in Anspruch nehmen.
An der medizinischen Allroundversorgung sind zudem die Apotheken beteiligt. Auch diese bieten zu allen Tages- und Nachtzeiten einen Notdienst an. Welche Apotheke jeweils Notdienst hat, steht in der Tageszeitung und an den Eingangstüren vieler Apotheken.
Fragen zum Versicherungsschutz? Dann kontaktieren Sie am besten die Sozialberatungsstelle des Studentenwerks oder das Akademische Auslandsamt an Ihrer Hochschule. Im folgenden bieten wir Ihnen erste Informationen zur Orientierung an.
Privat oder gesetzlich?
In Deutschland können Sie zwischen privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen wählen. Bis zu Ihrem 30. Lebensjahr (oder dem 14. Fachsemester) müssen Sie sich grundsätzlich bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Nur in Ausnahmefällen ist eine private Versicherung zulässig. Klären Sie dies mit Ihrem Studentenwerk ab. Bedenken Sie jedoch vor Übertritt in eine private Versicherung: Danach können Sie während des gesamten Studiums nicht mehr in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln.
Die meisten Studierenden sind ohnehin über eine der gesetzlichen Krankenkassen versichert, da diese oft günstigere Tarife als die privaten Kassen anbieten. Zurzeit liegen die monatlichen Beitragssätze für Studierende bei den gesetzlichen Kassen bei rund 50 Euro. Ehepartner und Kinder des Versicherten sind in diesem Betrag mitversichert, wenn sie über kein eigenes (oder nur über ein geringes) Einkommen verfügen.
Nützliche Informationen zu den Krankenkassen und speziellen Studententarifen finden Sie im Internet unter
Wer braucht wann welchen Versicherungsschutz?
Grundsätzlich gilt: Für ein Studium in Deutschland müssen Sie bis zu Ihrem 30. Lebensjahr (oder 14. Semester) bei einer gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland versichert sein. Die meisten dieser Versicherungen haben günstige Studententarife. Zudem bieten viele Studentenwerke Servicepakete für internationale Studierende an, die eine entsprechende Krankenversicherung enthalten.
Ausnahme Sozialversicherungsabkommen: Mit einigen Ländern (darunter den Mitgliedsländern der EU und des EWR) bestehen Sozialversicherungsabkommen: In einem solchen Fall können Sie unter Umständen über die Krankenversicherung in Ihrem Herkunftsland weiter versichert bleiben. Dafür müssen Sie in Deutschland bestimmte Unterlagen vorlegen. EU-Mitglieder benötigen meistens eine Europäische Krankenversicherungskarte oder das Formular E 128 /E 111. Erkundigen Sie sich unbedingt vor Ihrer Abreise, welche Papiere Sie nachweisen müssen. Klären Sie zudem mit Ihrem heimischen Versicherer, für welche Leistungen er in Deutschland aufkommt. Nicht immer übernehmen die ausländischen Versicherungen alle hier anfallenden Kosten. Dann müssen Sie für eventuelle Mehrkosten selber aufkommen.
Auf der Homepage der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (www.dvka.de) erfahren Sie, mit welchen Ländern Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat.
Ausnahme privat versichert im Heimatland: In einigen Fällen werden in Deutschland private Krankenversicherungen anderer Länder anerkannt. Dann benötigten Sie für die Immatrikulation eine Bestätigung, dass Sie von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit sind. Bedenken Sie dabei: Privat Versicherte müssen alle ärztlichen Leistungen und Medikamente in Deutschland im Voraus selber bezahlen und anschließend mit der Krankenkasse im Herkunftsland abrechnen.
Ausnahme Altersgrenze (30 Jahre) überschritten: Wer über 30 Jahre alt ist (oder das 14. Fachsemester beendet hat), kann nicht mehr den günstigen Studententarif der gesetzlichen Krankenkassen in Anspruch nehmen. Er hat dann zwei Optionen: Er versichert sich freiwillig bei einer gesetzlichen Versicherung oder er schließt eine private Versicherung ab. Für letzteren Fall hat das Deutsche Studentenwerk günstige Konditionen mit einem privaten Versicherer getroffen. Informieren Sie sich unter www.internationale-studierende.de/.
Hier erfahren Sie, welche Rechte und Pflichten Sie gegenüber Ärzten und Ihrer Krankenkasse haben.
Leistungen der Krankenkasse besser vorher klären
Auch wenn Sie Mitglied einer Krankenkasse sind, heißt das nicht, dass diese für alle Kosten rund um Ihre Gesundheit aufkommt. Erkundigen Sie sich unbedingt vorab bei Ihrer Krankenkasse, welche Leistungen Ihnen zustehen. Die gesetzlichen und auch die privaten Krankenkassen übernehmen einen Teil der Kosten für ärztliche und zahnärztliche Behandlung, für Medikamente und Hilfsmittel, für Krankenhausaufenthalte, Behandlungen bei Therapeuten (wie zum Beispiel Krankengymnastik) oder Rehabilitationsmaßnahmen. Je nach Krankenkasse können die Ihnen zustehenden Leistungen jedoch stark variieren. Oftmals müssen Patienten einen Eigenanteil leisten. Zudem gibt es Hilfsmittel und Behandlungsformen, die Patienten komplett selber tragen müssen. Je nach finanzieller Situation können Patienten von Zuzahlungen befreit werden. Die Befreiung muss bei der Krankenkasse beantragt werden.
Mehr Informationen im Internet unter: www.die-gesundheitsreform.de und www.deutsche-sozialversicherung.de.
Versichertenkarte immer dabei haben
Die Versichertenkarte ist das Eintrittsticket für alle medizinischen Leistungen und Vorsorgemaßnahmen der Krankenversicherung. Sie erhalten Sie, sobald Sie Mitglied bei einer Krankenkasse sind. Bei jedem Arztbesuch müssen Sie die Versichertenkarte vorlegen. Die Arztpraxen rechnen die Leistungen dann direkt über die Versichertenkarten mit der gesetzlichen Krankenkasse ab (gilt nicht für private Krankenkassen). Sie haben also in der Regel nichts mit der Abrechnung zu tun. Allerdings müssen Sie eine Praxisgebühr je Quartal und Arztbesuch bezahlen.
Freie Wahl von Arzt und Krankenhaus
Zu welchem Arzt Sie gehen (und in welches Krankenhaus): das können Sie in Deutschland in der Regel frei bestimmen. Ausnahme: Sind Sie Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenversicherung, muss Ihr Arzt eine Kassenzulassung haben. Hat er die nicht, müssen Sie die Behandlungskosten selber tragen.
Achten Sie bei der Auswahl des Arztes zudem auf die medizinische Fachrichtung und eventuelle Behandlungsschwerpunkte. In Deutschland gibt es Allgemeinmediziner, oft auch Hausärzte genannt. Normalerweise werden sie bei alltäglichen Erkrankungen (wie Erkältung oder Magenverstimmung) aufgesucht oder wenn das Krankheitsbild nicht klar ist. Meistens überweist der Hausarzt seine Patienten dann zur weiteren Diagnose und Behandlung an einen Facharzt (wie Internist, Augenarzt, Orthopäde oder Gynäkologe). Sie können aber auch ohne Überweisung direkt einen Facharzt (auch Spezialist genannt) aufsuchen.
Alle Kassenärzte rechnen die Leistungen direkt über Ihre Versichertenkarte mit Ihrer Krankenkasse ab.
Praxisgebühr pro Quartal
Beim ersten Arzt- sowie Zahnarztbesuch in einem Quartal müssen Sie jeweils eine Praxisgebühr von derzeit zehn Euro bezahlen. Diese Praxisgebühr gilt immer nur für ein Quartal.
Der Arzt, bei dem Sie die Praxisgebühr entrichtet haben, stellt Ihnen bei Bedarf Überweisungen für weitere Ärzte aus. Für diese Arztbesuche müssen Sie keine Praxisgebühr bezahlen, wenn Sie eine Überweisung vorlegen können.
Versorgung im Krankenhaus
Es gibt in Deutschland staatliche, gemeinnützige, konfessionelle und private Krankenhäuser sowie Universitätskliniken. In der Regel werden Sie von einem Arzt in ein Krankenhaus eingewiesen. Sie haben aber grundsätzlich das Recht, das Krankenhaus selber auszusuchen.
Als Versicherter haben Sie bei Bedarf einen Anspruch auf stationäre Krankenhausbehandlung. Ein solcher Krankenhausaufenthalt kommt in Frage, wenn andere Behandlungsformen nicht ausreichend sind.
Die Krankenkasse bezahlt alle für die medizinische Versorgung im Krankenhaus erforderlichen Leistungen wie ärztliche Behandlung, Krankenpflege, Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, Unterkunft und Verpflegung. Allerdings müssen Sie sich während der ersten 28 Tage mit einem geringen Tagessatz an den Kosten beteiligen.
Viele Medikamente nur auf Rezept
Medikamente erhalten Sie in Apotheken (www.apotheken.de) und zunehmend auch online. Dabei wird zwischen rezeptfreien und verschreibungspflichtigen Medikamenten (auf Rezept, ausgestellt von einem Arzt) unterschieden. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Doch auch hier muss der Patient immer einen festgelegten Eigenanteil tragen.
Beachten Sie: Das deutsche Arzneimittelgesetz ist sehr streng. Einige der Medikamente, die es in Ihrem Land vielleicht rezeptfrei gibt (etwa Antibiotika), müssen Sie sich hier von einem Arzt verschreiben lassen.

Khan, Inder, studiert Mechanical Engineering (Bachelor)
"Es gibt dutzende von Krankenversicherungen in Deutschland. Da ist es nicht ganz einfach, sich zu entscheiden. Ich habe mich zu Beginn meines Aufenthaltes erst einmal beraten lassen. Das Studentenwerk an meiner Uni hat mir da sehr weiter geholfen. So wusste ich vorher gar nicht, dass einige Krankenkassen für Studenten reduzierte Beitragssätze anbieten. Wenn man das bei der Auswahl seiner Krankenkasse berücksichtigt, spart man viel Geld. Zur Zeit zahle ich an die 50 Euro im Monat. Dafür kann ich mir meine Ärzte selber aussuchen. Das finde ich eine tolle Sache. Es ist sehr wichtig für mich, dass ich Vertrauen zu meinen Ärzten habe und mich dort gut beraten fühle. Was mir anfangs etwas schwer gefallen ist: durchzublicken, was mir als Patient zusteht und wo ich selber zuzahlen muss. Da muss man ganz schön aufpassen. Immerhin habe ich von meiner Krankenkasse eine Broschüre mit vielen nützlichen Informationen erhalten. Die habe ich genau durchgelesen. Jetzt weiß ich relativ gut Bescheid. Wenn ich aber unsicher bin, wie etwa bei den Kosten für den Zahnarzt, dann rufe ich lieber vorher direkt bei meiner Krankenversicherung an. Die wissen Bescheid, oftmals besser sogar als die Ärzte, da es ständig neue Regelungen gibt.”