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Studieren und Forschen in Deutschland

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Studieren und Forschen in Deutschland


FAQ's Forschung

Welche Forschungsmöglichkeiten gibt es in Deutschland?

Die deutsche Forschungslandschaft ist äußerst vielfältig und bietet Forschern der unterschiedlichsten Fachgebiete exzellente Chancen und Möglichkeiten. Geforscht wird in Deutschland in den verschiedensten Einrichtungen: Traditionell bilden die Hochschulen das Rückgrat der deutschen Forschungslandschaft. Die Spitzenforschung an der Hochschule zeichnet sich durch eine intensive Zusammenarbeit von Wissenschaftlern, Forschungseinrichtungen und –instituten im In- und Ausland aus. Eine weitere Säule der deutschen Forschungslandschaft bilden die Forschungsabteilungen der Unternehmen sowie die großen Forschungsorganisationen. Im Wesentlichen sind dies:

Außerdem gibt es noch die Sonderforschungsbereiche der Deutschen Forschungsgemeinschaft (www.dfg.de), mehrere Akademien der Wissenschaften sowie eine große Zahl an Bundes- und Landeseinrichtungen, die Forschungs- und Entwicklungsaufgaben wahrnehmen.
Verschaffen Sie sich auch mit Hilfe der folgenden Informationsangebote einen Überblick über die deutsche Forschungslandschaft:

Wie kann ich in Deutschland gefördert werden?

In Deutschland gibt es zahlreiche Organisationen, die Forschung im Rahmen von Stipendien und Preisen fördern. Zu den größten und wichtigsten gehören die Alexander von Humboldt-Stiftung, die Deutsche Forschungsgemeinschaft und der Deutsche Akademische Austauschdienst. Daneben gibt es eine große Anzahl weiterer Organisationen, die Forschungsvorhaben der verschiedensten Art fördern.
Wenn Sie ein Forschungsstipendium erhalten, werden Sie intensiv betreut: von der Auswahl des richtigen Forschungsstandortes über die Auswahl des passenden Forschungsinstituts bis hin zu Fragen des alltäglichen Lebens in Deutschland. Sie können sich so optimal auf Ihre Forschungsarbeit konzentrieren.
Nutzen Sie auch die folgenden Informationsangebote, um sich einen Einblick in Ihre Möglichkeiten zu verschaffen:

Muss ich fließend Deutsch sprechen können?

An den meisten Forschungsinstituten können Sie auf Englisch kommunizieren. Es gibt jedoch gute Gründe, dass Sie sich bereits vor Beginn Ihres Aufenthaltes in Deutschland mit den Grundkenntnissen der deutschen Sprache vertraut machen. Schließlich möchten Sie sich ja auch im Alltag und in Ihrer Freizeit gut verständigen können und Kontakte zu Deutschen schließen. Der erste Schritt dahin: Gemeinsam mit Ihren mitreisenden Familienangehörigen besuchen Sie bereits in Ihrem Heimatland einen Deutschsprachkurs.
Welche Möglichkeiten Sie haben, Deutschkenntnisse zu erwerben, erfahren Sie auf der Homepage des Goethe-Institutes und auf den Internet-Serviceseiten des DAAD unter: Deutsch lernen.

Benötige ich eine Arbeitserlaubnis?

Sie sind bei einem öffentlich finanzierten Arbeitgeber (z.B. bei einer Forschungseinrichtung an einer Hochschule) als Stipendiat oder wissenschaftlicher Mitarbeiter beschäftigt? Dann benötigen Sie in der Regel keine Arbeitserlaubnis. Doch erkundigen Sie sich auf jeden Fall frühzeitig bei Ihrem Stipendien- oder Arbeitgeber, ob diese Ausnahmeregelung auch für Sie gültig ist.
Wenn Sie Ihren Forschungsaufenthalt in Deutschland im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses mit Arbeitsvertrag verbringen, benötigen Sie eine Arbeitsgenehmigung, wenn Sie kein Bürger der EU oder des EWR sind. Die Arbeitsgenehmigung beantragen Sie in Zusammenhang mit Ihrem Visum.
Weitere Informationen rund um das Thema Arbeitsrecht stellen wir Ihnen auf unserer Homepage zur Verfügung unter: Forschung >> Wissenschaftliche Karriere >> Arbeitsrechtliche  Bedingungen.

Darf mein Ehepartner in Deutschland arbeiten?

Ehepartner von Forschungsstipendiaten, die eine Erwerbstätigkeit in Deutschland ausüben wollen und nicht aus einem Mitgliedstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraumes kommen, müssen dies grundsätzlich vor der Einreise anzeigen und eine entsprechende Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Das Verfahren der Ausstellung einer Arbeitserlaubnis ist zeitaufwändig und nicht immer erfolgreich. Da die Arbeitsmarktsituation in Deutschland angespannt ist, kann es sehr schwierig sein, überhaupt eine freie Stelle zu finden.
Wir empfehlen Ihnen daher, bereits zu Hause darüber nachzudenken, wie Ihr Ehepartner die Zeit in Deutschland sinnvoll nutzen möchte. Hier gibt es vielfältige Möglichkeiten, wie zum Beispiel die Teilnahme als Gasthörer an der Hochschule.

Welche Sozialversicherungen (zum Beispiel Krankenversicherung) benötige ich?

In Deutschland müssen Sie sich und Ihre mitreisenden Familienangehörigen in jedem Fall krankenversichern - egal, ob Sie Stipendiat sind oder einen Arbeitsvertrag haben.
Wichtig dabei: Der Versicherungsschutz muss vom ersten Tag an in Deutschland bestehen. Sie sollten zunächst sorgfältig prüfen, ob Ihre Versicherung zu Hause Ihnen umfassenden Versicherungsschutz in Deutschland gewährt. Ist dies der Fall (in der Regel nur dann, wenn zwischen Deutschland und dem Heimatland ein Sozialversicherungsabkommen besteht), dann benötigen Sie von Ihrer Versicherung eine schriftliche Bestätigung.
Falls Sie in Deutschland eine Krankenversicherung abschließen müssen, sind die Voraussetzungen dafür unterschiedlich. Es ist abhängig von Ihrem Einkommen, ob Sie sich privat oder gesetzlich versichern. Falls sie ein Stipendium bekommen, besteht nur die Möglichkeit, sich privat zu versichern. Bei den privaten Krankenversicherungen spielt auch die Dauer Ihres Aufenthaltes in Deutschland eine Rolle, hier gibt es besondere Angebote für Ausländer mit niedrigen Beiträgen. Interessant könnte für Sie auch die DAAD-Gruppenversicherung sein. Informieren Sie sich dazu auf unserer Homepage unter: Service >> Versicherungen.
Welcher Fall auch immer für Sie in Frage kommt: Lassen Sie sich bereits vor Ihrer Einreise nach Deutschland von Ihrem Stipendien- oder Arbeitgeber und auch von den Versicherungsgesellschaften beraten.
Weiterführende Informationen rund um das Thema “Krankenversicherung und Gesundheit”finden Sie im Internet unter:
Deutschland >> Leben in Deutschland >> Gesundheit und Versicherungsschutz.
Neben der Krankenversicherung können – je nach Ihrem Status – noch weitere Sozialversicherungsabgaben (www.deutsche-sozialversicherung.de) auf Sie zukommen. Wenn Sie einen Arbeitsvertrag in Deutschland abgeschlossen haben, müssen Sie Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Unfallversicherung zahlen. Haben Sie hingegen ein Forschungsstipendium, sind Sie von den Sozialversicherungsabgaben befreit. 
Die Beiträge zu den Sozialversicherungen werden direkt von Ihrem Bruttogehalt abgeführt. Die Anmeldung übernimmt Ihr Arbeitgeber. Er meldet Sie bei der von Ihnen ausgewählten Krankenkasse an, die dann alle weiteren Sozialversicherungsträger unterrichtet.

Muss ich Steuern zahlen?

Ob Sie steuerpflichtig sind, hängt von der Art des Vertrages ab, den Ihr Gastinstitut mit Ihnen abschließt. Haben Sie ein Forschungsstipendium von einer öffentlichen Institution, ist dies in der Regel bis zu einer Höhe von 2.000 EUR monatlich steuerfrei. Bitte erkundigen Sie sich auf jeden Fall rechtzeitig bei Ihrem Stipendiengeber, ob dies für Sie zutrifft.
Führen Sie Ihren Forschungsaufenthalt indes mit einem Arbeitsvertrag durch (und bleiben länger als ein halbes Jahr), so sind Sie grundsätzlich steuerpflichtig. Mit manchen Ländern gibt es jedoch Sonderabkommen (die es Ihnen beispielsweise ermöglichen, Ihre Steuern in Ihrem Heimatland zu zahlen) oder sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (die regeln, in welchem Land Steuern gezahlt werden). Prüfen Sie im Einzelfall, ob diese Regelungen für Sie zutreffen und wenn ja, wo die Besteuerung günstiger für Sie ist.
Mit Hilfe der folgenden Informationsangebote im Internet können Sie sich einen umfassenden Überblick verschaffen:

Wie sieht das Angebot an Kindergärten und Schulen aus?

Es gibt in Deutschland für jede Altergruppe spezielle Kinderbetreuungsmöglichkeiten, die von staatlichen, kirchlichen und auch von privaten Einrichtungen betrieben werden. Auch einige Hochschulen halten für die Kinder Ihrer Mitarbeiter sowie Studierenden Betreuungsangebote bereit. Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr gehen in der Regel in eine Kinderkrippe. Danach folgt bis zum sechsten Lebensjahr (Beginn der Schulpflicht) der Besuch des Kindergartens. Das Betreuungsangebot kann stundenweise oder auch ganztags erfolgen. Allerdings ist das Angebot nicht flächendeckend gleich gut ausgebaut. Oft müssen Sie mit langen Wartezeiten rechnen. Deshalb sollten Sie Ihre Kinder möglichst frühzeitig anmelden. Der Besuch des Kindergartens ist freiwillig und mit Kosten verbunden. Diese sind von Stadt zu Stadt unterschiedlich und zumeist vom Einkommen der Eltern abhängig. Erkundigen Sie sich zuerst bei Ihrer deutschen Hochschule (beim Studentenwerk und  bei der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten), welche Kinderbetreuungsmöglichkeiten es an der Hochschule und an Ihrem Wohnort insgesamt gibt.
In Deutschland sind alle Kinder  vom 6. bis zum 16. Lebensjahr schulpflichtig. Der Schulbesuch beginnt mit der meist vier Jahre dauernden Grundschule. Anschließend kann zwischen drei verschiedenen Schultypen gewählt werden: der Hauptschule, der Realschule oder dem Gymnasium, das zum Abitur (Allgemeine Hochschulreife) führt. Schulunterricht findet in Deutschland in der Regel nur vormittags statt. Der Besuch öffentlicher Schulen ist kostenlos. Es gibt nur sehr wenige Privatschulen oder internationale Schulen, für deren Besuch Schulgeld in teilweise erheblicher Höhe gezahlt werden muss. Weitere Informationen zum deutschen Schulsystem bietet Ihnen der Deutsche Bildungsserver.
Nutzen Sie auch das Informationsangebot des DAAD, im Internet unter:  Deutschland >> Leben  in Deutschland >> Studieren mit Kind.

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DAAD Glossar

Fakultativ

Fakultative Veranstaltungen sind von den Studierenden frei wählbar, sie sind nicht obligatorisch (verpflichtend). Ihre Inhalte sind nicht prüfungsrelevant. Sie können jedoch zum Teil auf die vorgeschriebene Anzahl von Semesterwochenstunden (SWS) angerechnet werden.

Hochschul- Zugangsberechtigung

Qualifikation, die zur Aufnahme eines Hochschulstudiums berechtigt. In der Regel sind das die Allgemeine Hochschulreife oder ein Fachoberschulabschluss. Zusätzlich können zur Zulassung Eignungsprüfungen oder Praktika gefordert werden.

Hochschule

Übergeordneter Begriff für die verschiedenen Hochschultypen, wie beispielsweise Universitäten, Fachhochschulen oder Musik- und Kunsthochschulen.

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© 2009 Deutscher Akademischer Austausch Dienst e.V. (DAAD), Kennedyallee 50, D-53175 Bonn
Quelle: http://www.daad.de/deutschland/forschung/faqs/04679.de.html
Stand: 2009-01-08