Home « Studieren und Forschen in Deutschland « Hochschulen « FAQ's « Reform des Dienstrechts an Hochschulen
Durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes und anderer Vorschriften (5. HRGÄndG) hat die Bundesregierung 2002 die Personalkategorie der Juniorprofessur bundesweit eingeführt und das Dienstrecht - vor allem den wissenschaftlichen Nachwuchs betreffend - reformiert.
Im Juli 2004 hat das Bundesverfassungsgericht das 5. HRGÄndG jedoch wegen Kompetenzüberschreitung des Bundes insgesamt für nichtig erklärt. Als Folge davon herrschte eine große Unsicherheit besonders unter den Nachwuchswissenschaftlern, deren Verträge auf den Regelungen des 5. HRGÄndG basierten.
Um diese unbefriedigende Situation zu ändern und die gesetzlichen Bestimmungen dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts anzupassen, hat das Bundeskabinett im Oktober 2004 den Gesetzentwurf zur Änderung dienst- und arbeitsrechtlicher Vorschriften im Hochschulbereich eingebracht. Dieses Gesetz ist am 31. Dezember 2004 in Kraft getreten, so dass die Juniorprofessur und die Befristungsregelungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs nun - in abgemilderter Form - wieder gelten.
Was die Befristung von Dienstverträgen für wissenschaftliche Mitarbeiter in der Qualifikationsphase für Auslandsaufenthalte bedeutet, entnehmen Sie bitte unseren FAQs zu diesem Thema.
Weitere "Fragen und Antworten" zu befristeten Arbeitsverträgen von (Post-) Doktoranden sowie zu Juniorprofessuren finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter http://www.bmbf.de/de/785.php. Unter der Nummer 0800 - 26 23 474 hat das Ministerium außerdem eine Hotline eingerichtet, wo Sie montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr kompetente telefonische Auskunft erhalten. Darüber hinaus hat das Ministerium eine Broschüre herausgegeben, die man unter http://www.bmbf.de/pub/faq_zu_befristeten_arbeitsvertraegen.pdf herunterladen kann.