Ausschreibung des Projektes ''Französische Gastdozenturen''
Veröffentlichungsdatum: 24.01.2008
Die Bewerbungstermine entnehmen Sie bitte der Ausschreibung
In Zusammenarbeit mit der Französischen Botschaft in Berlin schreibt der DAAD das Projekt „Französische Gastdozenturen“ zur Förderung von Studiengängen der Geistes- und Sozialwissenschaften mit Frankreichbezug aus.
Ziel ist die Stärkung des deutsch-französischen Hochschullehreraustausches und der Internationalität der Lehre in diesen Studiengängen. Bevorzugte Zielgruppe unter den französischen Gastprofessoren sind Dozenten des sozial- und geisteswissenschaftlichen Spektrums in seiner ganzen Breite. Sofern Linguisten, Literaturwissenschaftler oder Juristen nominiert werden, sollten diese in ihrem Lehrangebot über den traditionellen Rahmen ihrer Disziplin hinausgehen. Bei der Auswahl der zu fördernden Dozenturen werden langfristige Perspektiven (z.B. Einrichtung von Doppeldiplomen, gemeinsame Projekte in Forschung und Lehre) zwischen der jeweiligen deutschen und französischen Einrichtung bei der Beurteilung mit beachtet.
Bedingungen
- Antragsberechtigt sind deutsche Universitäten mit Studiengängen der Geistes- und Sozialwissenschaften, die sich mit Frankreich befassen. Die Anträge werden gestellt durch Fachbereiche bzw. Fakultäten, vertreten durch ihren Sprecher bzw. Dekan und den Hochschullehrer, dem der Gastdozent zugeordnet sein soll. Die Hochschulleitung (Rektor bzw. Präsident) sowie die Verwaltung der Universität zeichnen mit.
Die Initiative für eine Französische Gastdozentur geht von der deutschen Universität aus. Sie trifft im Vorfeld der Antragstellung die Vereinbarungen mit den Kandidaten und überprüft deren Eignung für die beabsichtigte Lehrtätigkeit. Die deutsche Hochschule zeichnet auch für die inhaltliche Betreuung der Gastdozentur und die organisatorische Durchführung des Projekts verantwortlich.
- Gefördert werden Gastdozenturen einzelner französischer Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, die eine befristete Lehrtätigkeit an der deutschen Universität wahrnehmen. Das inhaltliche Profil der Gastdozentur in Bezug auf Lehre und Forschung sollte dem einer regulären Professur entsprechen. Das Lehrprogramm des Gastes und sein konkreter Beitrag zu Internationalisierung der Lehre ist im Antrag der Universität zu spezifizieren.
- Die Förderdauer für französische Gastdozenturen muss mindestens drei Monate und kann maximal ein Jahr betragen. Es wird davon ausgegangen, dass sich die französischen Gastdozenten nur zeitlich befristet an der deutschen Hochschule aufhalten.
- Bei den französischen Gastdozenten muss es sich um Personen handeln, die als besonders qualifiziert für Lehraufgaben ausgewiesen sind. Die Gastdozenten müssen über umfangreiche Lehrerfahrung verfügen und durch ihre wissenschaftliche Qualifikation überzeugen. In der Regel müssen die Kandidaten einer französischen Hochschule angehören und französische Staatsbürger sein. Die vorgeschlagenen Gastdozenten sollen sich noch im aktiven Hochschuldienst befinden und in der Regel bei Antritt ihrer Lehrtätigkeit in Deutschland das hier geltende Ruhestandsalter noch nicht erreicht haben.
- Die deutsche Hochschule gewährleistet die Integration der Lehrtätigkeit der Gastdozenten in das Curriculum. Die Lehrtätigkeit der französischen Gastdozenten muss in das reguläre Lehrangebot des Studienganges integriert sein und sollte bevorzugt im Pflicht- und Wahlpflichtbereich stattfinden. Die Lehrveranstaltungen müssen für die teilnehmenden Studierenden zu einer anrechenbaren Studien- oder Prüfungsleistung im Rahmen eines Studiengangs führen (die Doppelung bereits vorhandener Kompetenzen oder die reine Behebung von Kapazitätsengpässen entspricht nicht den Intentionen des Programms). Die Lehrverpflichtung muss nicht in vollem Umfang dem regulären Lehrdeputat eines deutschen Hochschullehrers entsprechen, sollte dem aber nahe kommen. Der Umfang der Lehrverpflichtung umfasst 6 Semesterwochenstunden (SWS). Der Unterricht sollte in der Regel in französischer Sprache erfolgen.
- Die deutsche Hochschule muss eine angemessene Infrastruktur für die Gastdozentur bereitstellen, die zum Beispiel folgende Leistungen umfasst: Dienstzimmer mit Kommunikations- und Computerausstattung, Nutzung des Sekretariatsdienstes, Zuordnung einer studentischen/wissenschaftlichen Hilfskraft, Sachmittel, Zugangsberechtigungen für Kopierer und Bibliothek, Zugang zu Forschungsgeräten.
Den deutschen Hochschulen wird nahegelegt, den Wirkungskreis einer Gastdozentur über den der Hochschule hinausgehen zu lassen. Dies sollte durch mindestens eine öffentliche und öffentlichkeitswirksame Veranstaltung unter Einbeziehung der Medien erfolgen. Es wird empfohlen, die Gäste auch in den Fachkreisen außerhalb der eigenen Hochschule bekannt zu machen.
Auswahl / Förderleistungen des DAAD
Über die Förderung einer Französischen Gastdozentur entscheidet eine aus Hochschullehrern bestehende DAAD-Auswahlkommission unter Hinzuziehung eines Vertreters der Französischen Botschaft.
Die wichtigsten Auswahlkriterien sind der Beitrag der Gastdozentur zur Internationalisierung der Lehre, der curriculare Gewinn für die Studierenden, die wissenschaftliche Qualifikation und Eignung der Gastdozenten, der Multiplikatoreffekt des Projekts innerhalb und außerhalb der Universität und die Entwicklungsperspektive für eine nachhaltige Zusammenarbeit.
Voraussetzung für eine Förderung durch den DAAD ist jeweils die Gewährung einer „délégation“ (Beurlaubung des Hochschullehrers bei vollen Bezügen und Zahlung der Kosten der Vertretung an der entsendenden französischen Hochschule) für den betreffenden Gastdozenten durch das französische „Ministère de l'éducation nationale, de l'enseignement supérieur et de la recherche“.
Als ersten Schritt zur Beantragung dieser befristeten Beurlaubung muss der französische Gastdozent das von der Französischen Botschaft in Berlin erstellte Formular „Fiche de renseignements“ ausfüllen und an die unten genannte Kontaktadresse der Botschaft senden. Alle weiteren Schritte zur Erlangung der „délégation“ werden in enger Absprache zwischen dem Kandidaten, den beiden beteiligten Hochschulen und der Botschaft vorgenommen.
Kommt es anschließend zu einer Bewilligung des Antrags durch die Gutachterkommission, schließt der DAAD mit der antragstellenden deutschen Universität einen Zuwendungsvertrag ab. Der DAAD schließt keinen arbeitsrechtlichen Vertrag mit dem französischen Hochschullehrer. Ein solcher Vertrag bzw. eine solche Vereinbarung wird zwischen der deutschen Universität und dem französischen Gastdozenten abgeschlossen.
Für die jeweilige Französische Gastdozentur wird vom DAAD ein pauschales Stipendium in Höhe von € 1.300,00 pro Monat sowie eine einmalige Reisekostenpauschale und eine einmalige Gepäckkostenpauschale entsprechend der aktuell gültigen Übersicht des DAAD für Reise- und Gepäckkostenpauschalen gewährt. Diese Pauschalen sollen sowohl die Kosten des Gastdozenten für die Einreise aus Frankreich nach Deutschland als auch für die Rückreise von Deutschland nach Frankreich decken.
Antragsunterlagen
Anträge auf Förderung einer Französischen Gastdozentur bestehen aus:
- Antragsformular
- Finanzierungsplan der deutschen Gasthochschule
- Antragsbegründung
- Beschreibung des Inhaltes der Lehrveranstaltungen des Gastdozenten
- Lebenslauf und Publikationsliste des Gastdozenten
- Kopie des bei der Französischen Botschaft eingereichten „Fiche de renseignements“
Nach Abstimmung des Antrags innerhalb der Universität sendet die deutsche Universität diesen direkt an den DAAD.
Antragstermine
- 15. Juli
für Gastdozenturen, die fühestens ab dem Sommersemester des der Antragstellung folgenden Jahres beginnen sollen.
Entscheidung der DAAD-Auswahlkommission i.d.R. Anfang Oktober.
- 15. Januar
für Gastdozenturen, die fühestens ab dem Wintersemester des Jahres der Antragstellung beginnen sollen.
Entscheidung der DAAD-Auswahlkommission i.d.R. Anfang April.
Die Anträge sollen dem DAAD spätestens zu dem o.g. Termin vorliegen. Es können nur vollständig eingereichte Anträge bearbeitet werden.
Bitte richten Sie Ihre Anträge an:
DAAD
Referat 221 – Internationalisierung von Studium und Lehre
Frau Katrin Stolpe
Postfach 20 04 04
53134 Bonn
Ansprechpartner für Rückfragen und Beratung
- Französische Botschaft
(Beantragung „délégation“ durch den französischen Hochschullehrer):
Dr. Marjorie Berthomier
Hochschulattaché/Attaché universitaire
Französische Botschaft/Ambassade de France
Kulturabteilung/Service culturel
Pariser Platz 5
D-10117 Berlin Allemagne
Tel. +49 (0)30 590 03 92 10
E-Mail: Marjorie.BERTHOMIER@diplomatie.gouv.fr
- DAAD
Referat 221 – Internationalisierung von Studium und Lehre
(Antragstellung durch die deutsche Hochschule):
Frau Christiane Schmeken
Tel. 0228 / 882 658
E-Mail: schmeken@daad.de
Frau Katrin Stolpe
Tel. 0228 / 882 404
E-Mail: stolpe@daad.de
Antragsunterlagen und -informationen zum Download
Stand: 2008-09-04