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Im Mittelpunkt des Programms steht ein durch fachliche Kooperation angeregter Kulturdialog mit arabischen Ländern und dem Iran, konkret die Stärkung der Verbindung zwischen deutschen und arabischen / iranischen Hochschulen und des fachlichen und kulturellen Dialogs zwischen Studierenden und Nachwuchswissenschaftlern aus Deutschland und den Partnerländern. Neben diesem Hauptziel sind angestrebt:
Förderanträge sind vom Partnerschaftsbeauftragten der deutschen Hochschule über die Leitung der Hochschule oder unmittelbar von der Hochschulleitung zu stellen. Es werden Kooperationsprojekte deutscher Hochschulen mit Hochschulen in den arabischen Staaten Nordafrikas und des Nahen Ostens sowie Iran in allen Fachgebieten gefördert, insbesondere zu Themen, die für die deutsch-arabischen/ iranischen Beziehungen, die Entwicklung der Region und für die Herausbildung einer Wissensgesellschaft besondere Bedeutung haben und in denen die Hochschulen in Lehre und Forschung einen Beitrag zu dieser Entwicklung leisten.
Im Zentrum der Projektförderung steht die Unterstützung des Personenaustauschs und der Netzwerkbildung zwischen den Partnerhochschulen (z.B. Gastaufenthalte von Hochschullehrern, Stipendien für Studierende und Graduierte aus der Region in Deutschland oder zum Aufenthalt an Partnerinstitutionen des Projekts in Ländern der Region, Stipendien für deutsche Studierende und Graduierte für Aufenthalte in den Partnerländern, Durchführung von Fachkursen, Workshops und Sommerschulen in Deutschland und in der Partnerregion). Daneben können in begrenztem Umfang ( bis zu 20% der Fördersumme) Sachmittel und Personalmittel (ebenfalls bis zu 20% der Fördersumme) für die Betreuung der Austauschmaßnahmen beantragt werden. Einzelheiten zu den Fördersätzen, die sich an den Standardprogrammen des DAAD orientieren, sind dem Merkblatt zu entnehmen.
Die geförderten Projekte sollen für eine dreijährige Laufzeit konzipiert sein. Die Entscheidung über eine Verlängerung erfolgt jährlich im Dezember.
Maximale Förderdauer: 3 Jahre
Förderbeginn: frühestens ab 1.3. (Verlängerungen ab 1.1.)
Förderende: 31.12.
31.10. eines jeden Jahres