

Der Austauschdienst der Hochschulen wurde erstmals
1925 auf der Grundlage akademischer Eigeninitiative
errichtet, 1945 aufgelöst und im Jahr 1950
als eingetragener Verein privaten Rechts wieder
gegründet. Seine ordentlichen Mitglieder
sind – auf Antrag – die Hochschulen, die in der
Hochschulrektorenkonferenz (HRK) vertreten sind,
sowie die Studierendenschaften dieser Hochschulen.
Zum Jahresende 2003 gehörten dem DAAD insgesamt
231 Hochschulen und 126 Studierendenschaften verschiedener
Hochschularten an. Eine Mitgliedschaft ist dabei
nicht Voraussetzung für die Beteiligung an
DAAD-Programmen; sie öffnet den Hochschulen
aber wesentliche Einflussmöglichkeiten auf
die Leitung und Verfassung des DAAD (Wahl der
Organe, Satzungsbeschlüsse) und auf die Grundlinien
der Programmgestaltung. Sie ist zugleich Ausdruck
für den Charakter des DAAD als einer wissenschaftlichen
Selbstverwaltungsorganisation. Diesem Anspruch
entspricht die innere Verfassung des Vereins,
insbesondere die akademisch geprägte Zusammensetzung
der Organe (vgl. Organigramm
und Satzung des DAAD).
Zum Selbstverwaltungscharakter des DAAD gehört
auch, dass die Entscheidungen über die Vergabe
von Stipendien von unabhängigen akademischen
Auswahlkommissionen getroffen werden. Vorrangiges
Kriterium ist dabei die wissenschaftliche Qualifikation
der Bewerber und die Qualität des Projekts.
Die über 600 ehrenamtlich tätigen Hochschullehrerinnen
und Hochschullehrer in den Auswahlkommissionen
werden ohne staatliche Einflussnahme vom Vorstand
des DAAD für vier Jahre berufen. Es besteht
die Möglichkeit einer einmaligen Wiederberufung.
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